...Mitarbeitende können sich nun dabei von der KTE unterstützen lassen!
Wer sich bei der KTE freiwillig weiterqualifiziert, kann seit diesem Jahr einen Zuschuss beantragen. Im Rahmen einer neuen Betriebsvereinbarung führt die KTE damit einen geregelten Rahmen für die arbeitgeberseitige finanzielle Unterstützung bestimmter berufsbegleitender Qualifizierungsformate ein. Die Höhe der Förderbeträge pro Person wird individualvertraglich festgelegt und über die Laufzeit der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme verteilt. Dafür muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, welcher durch die direkte Führungskraft mit einer fundierten Begründung unterstützt wird. Anschließend wird der Förderantrag durch die Personalleitung, Geschäftsführung sowie den Betriebsrat im Gesamtkontext geprüft. Personalleiter Thomas Marquet freut sich: “ Es ist uns ein großes Anliegen, Mitarbeitende zu unterstützen, die ihre Weiterqualifizierung selbst in die Hand nehmen und deren Expertise und Fachwissen der KTE am Ende ja auch zugutekommt.“